Aufgaben und Ziele
Aufgaben des Zweckverbandes, Pflichten der Verbandsmitglieder nach § 4 der Verbandssatzung
(1) Der Zweckverband hat die Aufgabe
a) ein Müllkraftwerk in Schwandorf für die thermische Verwertung von Haus- und Sperrmüll (Hausmüll) sowie hausmüllähnlichen Abfällen aus Industrie und Gewerbe (Gewerbemüll) zu errichten, zu betreiben oder betreiben zu lassen,
b) die wirtschaftlich oder technisch erforderlichen Müllumladestationen bei den einzelnen Verbandsmitgliedern zu errichten und gegebenenfalls zu betreiben oder betreiben zu lassen,
c) die Müllentladestation beim Müllkraftwerk zu errichten und zu betreiben,
d) den Transport des Mülls von den Müllumladestationen bei den Verbandsmitgliedern zur Entladestation bei dem zentralen Müllkraftwerk zu besorgen oder besorgen zu lassen,
e) die wirtschaftlich oder technisch erforderlichen Anlagen zur stofflichen Verwertung von Gewerbemüll zu errichten und gegebenenfalls zu betreiben oder betreiben zu lassen,
f) auf Wunsch eines Verbandsmitgliedes bis zu 10 Gewichtsprozent der angelieferten Müllmenge entwässerten Klärschlamm anzunehmen und im Müllkraftwerk zu entsorgen. Den Aufwand (insbesondere für Investitionen, Transporte und thermische Verwertung) trägt das Verbandsmitglied. Über den Entwässerungsgrad und die anzuliefernde Menge ist eine gesonderte Vereinbarung abzuschließen,
g) auf Wunsch eines Verbandsmitgliedes außerhalb der regelmäßigen Haus- und Sperrmüllabfuhr anfallende Müllmengen anzunehmen und im Müllkraftwerk zu behandeln; die technischen und finanziellen Anlieferbedingungen werden jeweils gesondert geregelt,
h) erneuerbare Energien (Strom und Wärme) im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes zu erzeugen, zu speichern und zu vermarkten.
Er kann seine Aufgaben ferner mittels eines Regiebetriebs nach Art. 88 Abs. 6 GO erfüllen. Sofern in der Satzung der Begriff „thermische Verwertung“ gebraucht wird, ist hierunter sowohl die energetische Verwertung als auch die Abfallbeseitigung/-behandlung zu verstehen.