Preise


***Entgeltanpassung seit 1. Januar 2025***


Aufgrund des von der Bundesregierung eingeführten "nationalen Emissionshandelssystems (nEHS)" (CO2 Bepreisung) gelten seit 1. Januar 2025 folgende Entgelte
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Folgende Entgelte werden seit 1. Januar 2025 bei der Anlieferung von Abfällen erhoben:

Grundsätzlich liegt die Verwiegung eines Fahrzeuges (PKW, Kombi, Kleinbus, Anhänger etc.) immer im Ermessen des Personals. Wird bei der Pauschalabrechnung das abgegoltene Gewicht erkennbar überschritten, wird das Entgelt nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben. Die Abrechnung erfolgt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf, der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH (OVEG).


  • PKW/ sonstige Art der Anlieferung

    Für Anlieferungen unter 100 kg wird in der Regel folgendes Pauschalentgelt erhoben:

    Anlieferung mit Fahrzeug oder sonstige Art der Anlieferung einer vergleich-
    baren Kleinmenge:

    pauschal 15,00€

    (inkl. MwSt. und CO2-Preis)

    (z.B. Inhalt des Standard-Kofferraums oder bei sonstiger Art der Anlieferung einer vergleichbaren Kleinstmenge).



  • Anlieferung ab 100 kg

    Soweit nicht das Pauschalentgelt erhoben wird, beträgt das Entgelt pro Tonne für Anlieferungen ab 100 kg:

    Entgelt 180,00 €/t
    + CO2-Preis 25,00 €/t
    Nettobetrag 205,00 €/t
    + 19 % MwSt 38,95 €/t
    Bruttobetrag 243,95 €/t

  • Heizwertreiche Abfälle ab 100 kg

    Sobald eine Anlieferung überwiegend heizwertreiche Anteile (> 50 %) enthält, wird für die gesamte Anliefermenge das Entgelt für heizwertreiche Abfälle berechnet.

    Für Abfälle bzw. Abfallgemische mit hohem Heizwert:
    z.B. Kunststoffabfälle (Kanister, Heizöltanks, Blumentöpfe, Rohre, Umreifungsbänder usw.) Folien (Silo-, Mulch-, Abdeck- und Ver-packungsfolien, „Bigbags“ usw.) Dämmstoffe (Schaumstoffe, PU-Abfälle usw.) Bitumenhaltige Abfälle (Wellbitumenplatten, teerfreie Bitumendachbahnen, Dachpappe usw.) Gummiabfälle (Altreifen, Förderbänder, Tartanboden usw.).

    beträgt das Entgelt pro Tonne:

    Entgelt 350,00 €/t
    + CO2-Preis 25,00 €/t
    Nettobetrag 375,00 €/t
    + 19 % MwSt. 71,25 €/t
    Bruttobetrag 446,25 €/t


  • Sonderregelung

    Die Annahme gewerblicher Monochargen von heizwertreichen Abfällen mit einem Heizwert über 20.000 kJ/kg erfolgt nur nach vorheriger Anmeldung zu einem individuell vereinbarten Entgelt.

    Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Abfallberater gerne zur Verfügung.

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(gültig seit 01. Januar 2025)

Bargeldloses Zahlen ist an allen Müllumladestationen möglich.

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