Neue Entgeltregelung ab 1. Januar 2024

Mit dem BEHG wurde im Jahr 2019 ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt, um den Ausstoß von CO2-Emmissionen in Deutschland zu reduzieren. Nach der Novellierung des BEHG werden neben den fossilen Brennstoffen ab dem 01.01.2024 auch Abfälle in das nationale Emissionshandelssystem mit einbezogen. Gemäß BEHG ist diese CO2-Abgabe auf Abfälle vom Entsorger einzunehmen und abzuführen.

Für jede Tonne fossiles CO2, die bei der Verbrennung ab dem 01.01.2024 freigesetzt wird, muss vom Entsorger ein sog. nEHS-Zertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle abgegeben werden. Der Ankauf dieser nEHS-Zertifikate erfolgt durch den Entsorger.

Für 2024 beträgt im aktuell geltenden BEHG der Zertifikatspreis noch 35 € pro Tonne CO2-Äquivalent und wird nach dem Entwurf des Haushalts-finanzierungsgesetz im Jahr 2024 auf 40 €/t steigen.

Die Umsetzung des BEHG erfordert, zusätzlich zu den Kosten für die CO2-Zertifikate, einen weiteren Aufwand. Diese Kosten ergeben sich aus der Erstellung und Umsetzung eines sog. „CO2-Überwachungsplans“, die zugehörige Dokumentation und deren Zertifizierung durch externe Unternehmen sowie den Transaktionskosten an der EEX Strombörse in Leipzig. Aus heutiger Sicht erwarten wir für das Jahr 2024 einen Zertifikatpreis von 40 € pro Tonne CO2-Äquivalent. Auf dieser Grundlage und den zusätzlichen Kosten wird eine pauschale CO2-Abgabe für 2024 mit 20,00 € pro Tonne angelieferten Abfall abgerechnet. Auf Grund der gegenwärtig laufenden Haushaltsdebatte kann es aber noch zu einer deutlichen Erhöhung kommen. Die Kosten müssten dann entsprechend umgelegt werden.

Weiter Informationen erhalten Sie von unseren Abfallberatern:

Engl Thomas 09431/631-260 thomas.engl@z-m-s.de
Kraus Anton 09431/631-261 anton.kraus@z-m-s.de

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