Preise



***Entgeltanpassung seit 1. Januar 2026***


Aufgrund des von der Bundesregierung eingeführten "nationalen Emissionshandelssystems (nEHS)" (CO2 Bepreisung) gelten seit 1. Januar 2026 folgende Entgelte
...zur neuen Entgeltliste.




Folgende Entgelte werden seit 1. Januar 2026 bei der Anlieferung von Abfällen erhoben:

Grundsätzlich liegt die Verwiegung eines Fahrzeuges (PKW, Kombi, Kleinbus, Anhänger etc.) immer im Ermessen des Personals. Wird bei der Pauschalabrechnung das abgegoltene Gewicht erkennbar überschritten, wird das Entgelt nach dem Gewicht der angelieferten Abfälle erhoben. Die Abrechnung erfolgt über die hundertprozentige Tochtergesellschaft des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf, der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft mbH (OVEG).




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(gültig seit 01. Januar 2025)


Bargeldloses Zahlen ist an allen Müllumladestationen möglich.


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