ZMS senkt zum 01.01.die Gewerbemüllgebühr

ZMS senkt zum 1. Januar die Gewerbemüllgebühr und ist schuldenfrei

Schwandorf. Bereits zum dritten Mal in Folge hat der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) zum Jahresende für Anlieferer von Gewerbemüll und für Kleinanlieferer eine sehr erfreuliche Nachricht bereit: Die ZMS-Verbandsversammlung hat in ihrer letzten Sitzung am 15. Dezember die Senkung der Gewerbemüllgebühr von derzeit 124 auf 114 Euro pro Tonne mit Wirkung vom 1. Januar 2010 beschlossen. Für Kleinanlieferer werden die Pauschalgebühren von fünf, zehn und 15 Euro zwar beibehalten, jedoch kann bei der 15-Euro-Pauschale eine etwas größere Müllmenge (140 Kilogramm statt der bisherigen 125 Kilogramm) angeliefert werden. Die Preissenkung gilt auch für Anlieferungen bei der ZMS-Tochter, der Ostbayerischen Verwertungs- und Energieerzeugungsgesellschaft (OVEG). Hier beträgt das Entgelt künftig 108 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Ebenfalls eine in der derzeitigen globalen Wirtschaftslage eher außergewöhnliche Nachricht: ZMS zahlt Ende des Jahres 2009 sein letztes Kommunaldarlehen zurück und wird zum Jahresbeginn 2010 schuldenfrei sein.

Bei der Neukalkulation der Gewerbemüllgebühren wurden die im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2013 zu erwartenden Müllmengen sowie die prognostizierten Kosten und Erlöse zu Grunde gelegt. Grund für die Kostensenkung ist unter anderem, dass der größte Teil der Umleitungsmengen in den nächsten beiden Jahren im Verbund mit der Landshuter Müllverbrennungsanlage verarbeitet werden kann. Externe Umleitungen und damit verbundene Kosten werden daher voraussichtlich nur noch in geringerem Umfang notwendig werden. Daraus ergibt sich der positive Effekt, dass eine Anpassung der Gebühr für angelieferte Abfälle von aktuell 124 auf 114 Euro erfolgen kann. Dies ist der niedrigste Gebührenbedarf seit 1991.
Unverändert bleiben die bisherigen Pauschalgebühren für Kleinanlieferer, jedoch wird das Müllgewicht von bisher 125 Kilogramm auf künftig 140 Kilogramm bei der 15-Euro-Pauschale angehoben. Die neue ZMS-Gebührensatzung wie auch die Entgeltordnung der OVEG treten mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft.
Die neue Gebührensatzung wird nach Genehmigung durch die Regierung der Oberpfalz und nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz auf unseren Internetseiten aktualisiert.


Bei Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Franz Grabinger, Tel.: 09431/631-120


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