Verbandsorgane |
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Verbandsversammlung
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Die Verbandsversammlung besteht aus 51 Verbandsräten. 3 Verbandsräte je Verbandsmitglied (Landrat oder Oberbürgermeister sowie 2 weitere Vertreter der jeweiligen Gebietskörperschaft). |
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Verbandsausschuss
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Der Verbandsausschuss umfasst 18 Verbandsräte bestehend aus den Landräten und Oberbürgermeistern der Verbandsmitglieder sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Schwandorf. |
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Verbandsvorsitzende
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