Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf hat gemäß § 4 Abs. 1 seiner Verbandssatzung unter anderem folgende Aufgaben:
1. Errichtung eines Müllkraftwerkes zur thermischen Verwertung von Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnlichen Abfällen aus Industrie und Gewerbe (§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS). Unter dem Begriff der „thermischen Verwertung” ist laut Verbandssatzung sowohl die energetische Verwertung als auch die Abfallbeseitigung / -behandlung zu verstehen.
2. Errichtung und Betrieb einer Müllentladestation beim zentralen Müllkraftwerk Schwandorf sowie Errichtung und Betrieb von acht Müllumladestationen im Verbandsgebiet (§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS).
3. Transport des Mülls von den Umladestationen der Verbandsmitglieder zur Müllentladestation beim Müllkraftwerk (§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS).
4. Annahme und Behandlung zusätzlich anfallender Müllmengen der Verbandsmitglieder, die außerhalb der regelmäßigen Haus- und Sperrmüllabfuhr (§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS) anfallen.