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AUFGABEN UND ZIELE DES ZWECKVERBANDES
 



 

Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf hat gemäß § 4 Abs. 1 seiner Verbandssatzung unter anderem folgende Aufgaben:

1.
Errichtung eines Müllkraftwerkes zur thermischen Verwertung von Haus- und Sperrmüll sowie hausmüllähnlichen Abfällen aus Industrie und Gewerbe
(§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS). Unter dem Begriff der „thermischen Verwertung” ist laut Verbandssatzung sowohl die energetische Verwertung als auch die Abfallbeseitigung / -behandlung zu verstehen.

2.
Errichtung und Betrieb einer Müllentladestation beim zentralen Müllkraftwerk Schwandorf sowie Errichtung und Betrieb von acht Müllumladestationen im Verbandsgebiet (§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS).

3.
Transport des Mülls von den Umladestationen der Verbandsmitglieder zur Müllentladestation beim Müllkraftwerk (§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS).

4.
Annahme und Behandlung zusätzlich anfallender Müllmengen der Verbandsmitglieder, die außerhalb der regelmäßigen Haus- und Sperrmüllabfuhr (§ 4 Abs. 1 Verbandssatzung des ZMS) anfallen.


 
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